Vorbereitung auf den ersten Termin
Planen Sie für die Erstanamnese eines Erwachsenen ca. 1,5 Stunden Zeit ein und bringen Sie ggf. vorhandene Untersuchungsberichte und Laborbefunde sowie eine Aufstellung Ihrer einzunehmenden Medikamente mit. Eine im Vorfeld vorbereitete Liste von Vorerkrankungen hilft zu gewährleisten, dass keine wichtige Information vergessen wird.
Hier können Sie für Ihre Vorbereitung die Anamnesebögen herunterladen:
Ruhephase nach osteopathischen Behandlungen
Bitte denken Sie daran, nach der Behandlung eine Ruhezeit einzuplanen. Der Organismus muss sich auf die neuen Impulse einstellen und reagieren und braucht dazu Ruhe. Es empfiehlt sich daher, nach der Behandlung körperliche und psychische Anstrengung zu vermeiden.
Abrechnung von osteopathischen Leistungen
Seit 2012 bezuschussen einige gesetzliche Krankenkassen unter verschiedenen Kriterien osteopathische Behandlungen mit bis zu 80 % der Kosten. Bei einigen Krankenkassen bin ich als Therapeutin gelistet.
Privat versicherte Patienten erhalten eine Heilpraktikerrechnung für osteopathische Behandlungen, die sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Abrechnung von Heilpraktikerleistungen
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker je nach Tarif meist anteilig. Dabei wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) als Erstattungsgrundlage herangezogen. Die dort angesetzten Vergütungsbeträge sind jedoch teilweise äußerst gering bemessen.
Für eine Behandlung in meiner Praxis berechne ich ca. 108,- € pro Stunde, hierin enthalten ist auch die im Vorfeld bzw. Nachgang von Patientenkontakten anfallende Arbeit, wie unter anderem die Analyse von Laborberichten, Entwicklung einer Behandlungsstrategie und die Dokumentationspflicht.
Da die im GebüH vorgegebenen Höchsterstattungsgrenzen für die einzelnen Gebührenziffern oftmals nicht eingehalten werden können, wird sich – je nach Wahl der Privatversicherung / Zusatzversicherung – ein Eigenanteil für Sie ergeben, für den Sie selbst aufkommen müssen. Sie sollten das berücksichtigen – auch, wenn Sie über den Abschluss einer Heilpraktikerversicherung nachdenken.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung unmittelbar im Anschluss an die Behandlungseinheit in bar oder per EC-Karte zu begleichen ist.
Therapiekosten als „außergewöhnliche Belastungen“
Eigenfinanzierte Therapiekosten gelten jedoch zuzüglich damit zusammenhängender Fahrtkosten im Steuerrecht als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind somit nach Überschreitung der jeweils persönlich zumutbaren Belastung steuerlich abzugsfähig. Die im Anschluss an die Behandlung ausgestellte Quittung kann also ggf. beim Finanzamt eingereicht werden.
Erstattung für naturheilkundliche Arzneimittel
Bitte beachten Sie, dass sowohl die privaten Krankenversicherungen als auch die Zusatzversicherungen im Rahmen der Vertragsgestaltung naturheilkundliche Arzneimittel (auf Rezept) übernehmen.
Ausfallpauschale für Terminausfälle
Ich bitte um Verständnis, dass ich bei Terminausfällen 50,- € Ausfallpauschale in Rechnung stellen muss, wenn diese nicht mindestens zwei volle Werktage (48 Stunden) vor Terminbeginn abgesagt wurden (für montags geplante Termine also entsprechend spätestens donnerstags).
Kostenloses Informationsgespräch
Falls Sie unsicher sind, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin bin, besteht die Möglichkeit, einen Termin für ein kostenloses Informationsgespräch zu vereinbaren. Dies ist auf 10 Minuten begrenzt und dient dem persönlichen Kennenlernen.
Einfach auf gut Glück vorbeizukommen empfiehlt sich jedoch nicht, da ich dann meistens in Terminen gebunden bin.